Visa-Typen

VISA

Piya Consulting bietet mit seinem langjährigen Wissen und seinen professionellen Mitarbeitern schnelle und zuverlässige Visadienstleistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen viele bürokratische Verfahren zu ersparen, die bei den Konsulaten zu Zeitverlusten führen, und sicherzustellen, dass Sie schnell und präzise ein Visum erhalten.

Visa werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich nach dem Zweck der Reise ins Ausland richten. Die unten aufgeführten Kategorien sind die am häufigsten verwendeten Visumtypen. Für andere Visumtypen können Sie sich an unsere Berater wenden. Unsere Visumberatung umfasst die Begleitung in vielen Angelegenheiten, wie z. B. das Ausfüllen des Antragsformulars, die Vereinbarung eines Termins für die Beantragung eines Visums, die Vorbereitung der Visadokumente in dem vom Konsulat geforderten Format und die Begleitung des gesamten Prozesses bis zur Genehmigung Ihres Visums und sogar für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung, die Sie in Europa stellen werden.



Visa-Typen, für die wir Beratung anbieten


Schengen-Visum
Studentenvisum
Arbeitnehmerkarte
Geschäftsvisum
Touristenvisum
Familienzusammenführung




Visumanträge werden in Kategorien für Arbeitnehmer, Bildung, Touristen und kommerzielle Zwecke eingeteilt, und wir möchten Antragsteller beraten, die einen Antrag in diesen relevanten Kategorien stellen möchten. Diejenigen, die eine Visumberatung durch uns in Anspruch nehmen möchten, können das Antragsformular für eine Visumberatung ausfüllen.



SCHENGEN-VISUM


Das Schengen-Visum ist ein Kurzzeitvisum, das dem Inhaber erlaubt, im Schengen-Raum zu reisen. Der Schengen-Raum umfasst die Schengen-Staaten, die aus 26 Ländern bestehen, zwischen denen keine Grenzkontrollen stattfinden. Diese Länder sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Das Schengen-Visum gilt für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Da es einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen abdeckt, handelt es sich um ein Kurzzeitvisum. Mit einem Schengen-Visum haben Sie das Recht, in den Schengen-Staaten frei zu reisen.


STUDENTENVISUM


Wenn Sie als Student an einer Bildungseinrichtung in Europa angenommen wurden, erhalten Sie ein Studentenvisum für die Einreise in dieses Land. Diejenigen, die sich von unserem Land aus an die Botschaft oder das Konsulat des europäischen Landes wenden, bei dem sie ein Studentenvisum beantragen werden. Die Prüfung des Antrags auf ein europäisches Studentenvisum kann bis zu 60 Tage ab dem Tag der Antragstellung dauern, manchmal sogar bis zu 90 Tage.

Unsere Berater unterstützen Sie bei der Vorbereitung der für die Beantragung eines Studentenvisums erforderlichen Unterlagen, Übersetzungen, Versicherungen und vielem mehr und informieren Sie über die aktuellen Visabestimmungen.



ARBEITNEHMERKARTE

Die Arbeitnehmerkarte ist ein langfristiger Aufenthaltstitel, den Menschen beantragen, die zum Arbeiten nach Europa kommen und länger als 3 Monate bleiben wollen. Die Beantragung einer Arbeitskarte für europäische Länder ist von Land zu Land unterschiedlich, aber in der Regel können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 2 Jahre erhalten, je nach Dauer des Arbeitsvertrags. Arbeitnehmer mit einer Arbeitnehmerkarte haben das Recht, sich in Europa aufzuhalten und können sich während der Gültigkeitsdauer der Karte im Schengen-Raum frei bewegen. Sie erhalten von uns jederzeit ausführliche Informationen und Unterstützung, wie Sie eine Arbeitnehmerkarte mit welchen Unterlagen beantragen und wie Sie einen Termin mit dem Konsulat für weitere Themen vereinbaren können.


BUSINESS VISA

Das Schengen-Business-Visum ist eine Art Visum, das Geschäftsleute beantragen sollten, die zu geschäftlichen Zwecken nach Europa reisen wollen. Das Geschäftsvisum ist eine Genehmigung, die von den benannten Ländern/Destinationen im Schengen-Raum nur an Bürger von Ländern erteilt wird, die ein obligatorisches Visum aus dem Schengen-Raum benötigen, um Geschäfte zu tätigen. Der Visuminhaber muss nicht Staatsbürger des benannten Landes sein, um dem Geschäftsplan folgen zu können, aber es gibt auch Einschränkungen für diese Genehmigung. Wenn Sie planen, nur ein Land zu besuchen, müssen Sie einen Antrag bei der Botschaft/Konsulat/Visumstelle des Landes stellen, das Sie besuchen wollen. Wenn Sie vorhaben, mehrere Länder zu besuchen, hängt es von der Anzahl der Tage ab, die Sie in jedem Land verbringen werden, wo Sie einen Antrag stellen müssen. Wenn Sie in jedem Land gleich viele Tage verbringen, müssen Sie den Antrag bei der Botschaft/dem Konsulat/der Visastelle des ersten Landes stellen, in dem Sie ankommen. Wenn Sie in jedem Land eine ungleiche Anzahl von Tagen verbringen, müssen Sie den Antrag bei der Botschaft/dem Konsulat/der Visastelle des Landes stellen, in dem Sie sich länger aufhalten werden.



Wann ist ein kommerzielles Schengen-Visum zu beantragen?
Der früheste Zeitpunkt für die Beantragung eines Geschäftsvisums ist drei Monate vor der geplanten Reise, der späteste 15 Werktage vor der geplanten Geschäftsreise nach Europa.

Der beste Zeitpunkt für die Beantragung eines Schengen-Geschäftsvisums ist mindestens drei Wochen vor Ihrer Geschäftsreise nach Europa.



Wie lange ist ein kommerzielles Schengen-Visum gültig?
Ein Geschäftsvisum ist in der Regel für Aufenthalte gültig, die 90 Tage nicht überschreiten. Wenn Sie eine längere Reise planen, empfiehlt es sich, das Visum für die "mehrfache Einreise" auszufüllen.

 


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